Bundeswehreinsatz im Irak soll verlängert werden
Der Einsatz der Bundeswehr zur Bekämpfung des IS-Terrors und zur Stabilisierung des Iraks soll fortgesetzt werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Antrag (19/4719) vorgelegt, der am Donnerstag, 11. Oktober 2018, erstmalig beraten wurde. Darüber hinaus lagen der Abschlussbericht nach Beendigung des Mandats zur Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte (19/3694) und ein Bericht der Bundesregierung zur Lage in Irak und zum deutschen Irak-Engagement (19/4070) der Beratung zugrunde. Die Vorlagen wurden zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen.
Zur Debatte liegt ebenfalls ein Antrag der AfD-Fraktion (19/4842) vor, alle Bundeswehreinheiten aus dem Irak zurückzuholen. Gegen das Votum der AfD entschied der Bundestag mehrheitlich, diesen Antrag ebenfalls an den Auswärtigen Ausschuss und nicht an den Verteidigungsausschuss zu überweisen..
Regierung: IS agiert zunehmend im Untergrund
Die Bundesregierung stellt in ihrem Antrag fest, in Syrien und im Irak seien zwar große Erfolge im Kampf gegen die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) zu verzeichnen. Die Organisation verlagere ihre Aktivitäten aber zunehmend in den Untergrund, baue dort Netzwerke und Strukturen neu auf, schreibt die Bundesregierung. Der IS habe zahlreiche Anschläge in Syrien und Irak, aber auch in Europa und weltweit verübt und sei hierzu auch weiterhin in der Lage.
„IS stellt weiterhin eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit sowie für die Stabilität in der Region dar“, heißt es im Antrag. „Von IS geht weiterhin ein bewaffneter Angriff aus, gegen den das Recht zur kollektiven Selbstverteidigung gegeben ist.“
Luftbetankung und See- und Luftraumüberwachung
Die Bundeswehrsoldaten sollen unter anderem Aufgaben zur Einsatzunterstützung wie unter anderem die Luftbetankung und die See- und Luftraumüberwachung etwa durch Beteiligung an AWACS-Flügen der Nato übernehmen, deren Daten an die internationale Koalition gegen den „Islamischen Staat“ weitergegeben werden sollen. Im Mittelpunkt soll zudem weiterhin der Fähigkeitsaufbau der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte stehen mit dem Schwerpunkt „Ausbildung der Ausbilder“. Diese Ausbildung könne im gesamten irakischen Staatsgebiet „in einer angemessenen Balance zwischen der irakischen Zentralregierung und – in Absprache mit dieser – der Regierung der Region Kurdistan-Irak erfolgen. Dabei stehen Maßnahmen zum Fähigkeitsaufbau in Zentralirak eindeutig im Vordergrund“, heißt es im Antragstext weiter.
Das Mandat ist befristet bis Ende Oktober 2019 und die Personalobergrenze soll unverändert bei bis zu 800 Soldaten liegen. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben werden auf knapp 108 Millionen Euro beziffert. Die Bundesregierung beruft sich bei diesem Einsatz auf das Recht auf kollektive Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen in Verbindungen mit den UN-Sicherheitsratsresolutionen 2170 (2014), 2199 (2015) sowie 2249 (2015). Mit letzterer habe der UN-Sicherheitsrat „die Mitgliedstaaten, die dazu in der Lage sind, aufgefordert, unter Einhaltung des Völkerrechts, insbesondere der Charta der Vereinten Nationen sowie der internationalen Menschenrechtsnormen, des Flüchtlingsvölkerrechts und des humanitären Völkerrechts, in dem unter der Kontrolle von IS stehenden Gebiet in Syrien und Irak alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, ihre Anstrengungen zu verstärken und zu koordinieren, um terroristische Handlungen zu verhüten und zu unterbinden, die insbesondere von IS und anderen terroristischen Gruppen begangen werden“. Der Einsatz erfolge zudem „auf Bitten und im Einvernehmen mit der irakischen Regierung“.
Bilanz der IS-Bekämpfung im Irak
Zwei Drittel der Binnenvertriebenen im Irak- etwa vier Millionen Menschen - sind nach der Befreiung ihrer Heimat vom „Islamischen Staat“ nach Hause zurückkehrt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem „Bericht zur Lage in Irak und zum deutschen Irak-Engagement“ (19/4070). „Dank des entschlossenen Einsatzes der irakischen Streitkräfte und eines zwischen Irak und der internationalen Gemeinschaft eng abgestimmten und umfassend angelegten Vorgehens konnte die territoriale Herrschaft von IS in Irak im Dezember 2017 überwunden werden.“ Einen Beitrag dazu habe das militärische Engagement der Bundesregierung durch die Befähigung der Sicherheitskräfte der Region Kurdistan-Irak (RKI) mit Ausbildungsmaßnahmen und Waffen- und Materiallieferungen geleistet, sowie Aufklärung, Luftbetankung und Stabspersonal im Rahmen der Operation „Inherent Resolve“ der Anti-IS Koalition und die Beteiligung mit Personal an der Luftraumüberwachung mit Awacs-Flugzeugen.
Die Bundesregierung stimmt nach eigenem Bekunden ihr Handeln eng mit ihren multilateralen Partnern ab, sei es in der EU, der Nato, den Vereinten Nationen oder der Anti-IS Koalition. „Gerade die 2014 gegründete internationale Anti-IS Koalition spielt hierbei eine wichtige Rolle. Sie hat den Rahmen geschaffen, in dem die zivilen und militärischen Beiträge der internationalen Gemeinschaft zur Bekämpfung von IS eng verzahnt wirken können und in dem sich die internationale Gemeinschaft und die irakische Regierung zuverlässig und erfolgreich abstimmen.“ (ahe/eis/11.10.2018)